08.12.2009
Familienpolitik
Die Familie ist unsere Zukunft und muss daher steuerlich unterstützt werden – mit einem Steuerfreibetrag von ca. 10.000 Euro pro Familienmitglied, d.h. eine vierköpfige Familie zahlt erst ab ca. 40.000 Euro den Mindestsatz von 15%.
Beschäftigung von Haushaltshilfen soll steuerlich abzugsfähig sein. Kinderbetreuung muß vom dritten Lebensjahr an durchgehend bis zum Ende der Schulzeit (Ganztagsschulen) nachfragegerecht angeboten und gefördert. Arbeitszeitmodelle müssen auf die Familie ausgerichtet werden.