13.April 2010
Ort: Aachen
Liberale Energiepolitik will die effiziente Versorgung Deutschlands mit bezahlbarer, umweltverträglich erzeugter und vor allem sicherer Energie garantieren.
Wichtig ist, dass wir dieses energiepolitische Zieldreieck bei jeder energiepolitischen Maßnahme so gut wie möglich optimieren. Versorgungssicherheit darf nicht auf Kosten des Wettbewerbs, Preisgünstigkeit nicht zu Lasten knapper Rohstoffressourcen und die ökologische Nachhaltigkeit nicht ohne Rücksicht auf den Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verfolgt werden.
Wir wollen eine Energiepolitik ohne Widersprüche zwischen Ökologie und Ökonomie.
Den effizientesten und produktivsten Energiemix kennt nur der Markt. Die FDP hat sich im Koalitionsvertrag für einen konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgesprochen.
Ich bin sicher, dass wir in Deutschland mit einem möglichst breiten, ideologiefreien und technologieoffenen Energiemix am Besten fahren. Dazu gehören auch der Einsatz hocheffizienter fossiler Kraftwerke und die Kernenergie als Brückentechnologie bis erneuerbare Energie verlässlich und bezahlbar produziert und geliefert werden kann.
Die Bundesregierung will einen konkreten Entwicklungspfad festlegen, um die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 senken zu können. Bis zum Herbst wird ein Energiekonzept erarbeitet, das szenarienbezogene Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert.
Die deutsche Klimaschutzpolitik kann jedoch nur im Rahmen eines internationalen Abkommens wirklich Wirkung entfalten. Wir brauchen daher dringend ein Konzept für einen neuen Anlauf in Richtung eines international verbindlichen Klimaschutzabkommens.
Was Fördermaßnahmen angeht, so treten wir dafür ein, dass neue Technologien auch im Energiebereich nur bis zu ihrer Marktreife unterstützt werden. Das bietet Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit für Produzenten und Betreiber. Das deutsche Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Erfolgsgeschichte. Es half besonders in der Anfangsphase, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Auf Herstellerseite entstanden Zehntausende neuer Arbeitsplätze. Diese Firmen konnten auch über den Export beträchtliche Weltmarktanteile erringen.
Allerdings müssen die Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien immer wieder dem technologischen Fortschritt und der Lernkurve angepasst werden, um teure Überförderungen zu vermeiden und gegebenenfalls zurückzuführen. Dies wird gerade durch die Novelle des EEG im Bereich Photovoltaik umgesetzt.
Um den Verbraucher und Steuerzahler nicht mehr als erforderlich zu belasten, müssen wir die Förderung noch wirtschaftlicher und die Einspeisung noch effizienter machen. Wenn bei einer erneuerbaren Energieform kein weiterer technischer Fortschritt mehr erzielt werden kann, muss Förderung gegebenenfalls auch eingestellt werden.
Die mittelständischen Anbieter im Energiemarkt, sowohl im Wärme-, wie im Kraftstoffbereich, liegen uns besonders am Herzen. Der Mittelstand schafft auch in diesem Bereich viele Innovationen. Gerade im Energiebereich ist das meist nachhaltige Denken wichtiger Impulsgeber für neue Technologien und Wege. Diese aber dürfen nicht mit Denkverboten blockiert werden.
Der Weg hin zu einer dezentralen Energieversorgung bietet dem Mittelstand die Chance, sich am Energiemarkt nachhaltig zu etablieren. Mini- und Mikro-KWK-Anlagen machen Hausbesitzer zu Wärmeerzeugern und Stromlieferanten. Im gewerblichen Bereich müssen wir das Energiecontracting weiter voranbringen. Für mich gilt: ohne den Mittelstand würden aktuelle oligopolistische Marktstrukturen weiter gefestigt, die Preise weiter steigen und der Energiemix sich weniger dynamisch entwickeln.
Änderungen am EEG
Da die vorgesehenen Änderungen am EEG in der Öffentlichkeit gerade intensiv diskutiert werden, möchte ich darauf etwas näher eingehen: Das Bundeskabinett hat am 3.3.2010 die Eckpunkte für die zukünftige Ausgestaltung der Einspeisevergütung beschlossen.
Im Vorfeld wurden sowohl vom Bundesumweltminister als auch von der FDP-Bundestagsfraktion zwei Anhörungen durchgeführt, um die Interessen der Solarbranche und von Verbraucherinnen und Verbrauchern angemessen zu berücksichtigen. Den Kabinettsbeschluss haben CDU/CSU und FDP nun als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es ist davon auszugehen, dass im parlamentarischen Verfahren bis Mai noch Änderungen vorgenommen werden.
In den bisherigen Verhandlungen war uns wichtig, dass die Renditen der Anlagenbetreiber sich nach der Reform im üblichen Rahmen der EEG-Förderung bewegen sollen. Die Verbraucher sollen für die Photovoltaik-Förderung nur soviel zahlen, wie für die weitere Technologieentwicklung erforderlich ist. Gleichzeitig wollen wir die Weiterentwicklung der Photovoltaik-Technologien vorantreiben.
Die FDP will den Solarstandort Deutschland erhalten. Deshalb haben wir uns für eine niedrigere Degression im Jahr 2011 eingesetzt sowie für den Erhalt von genügend Flächen für Freiflächen-Photovoltaik. Bei den Übergangsregelungen haben wir bessere Vertrauensschutzregelungen für die Menschen, die in erneuerbare Energien investieren, durchgesetzt.
In den Verhandlungen haben wir Folgendes erreicht:
Einmal-Degression Dächer
Die Absenkung der Förderung von Dachanlagen wurde auf Initiative der FDP verschoben, um einen gewissen Vertrauensschutz für die Käufer und Händler von Anlagen zu gewährleisten. Ursprünglich wollte Bundesumweltminister Röttgen 15% zum 1.4.2010.
Beschlossen wurden nun 16% zum 1.7.2010.
Einmal-Degression Freiflächen
Es bleibt bei einer Absenkung um 15% zum 1.7.2010. Auf Druck der FDP wurde aber eine Übergangsregelung für begonnene Investitionen gefunden. Projekte, die bereits zum 1.1.2010 eine Baugenehmigung hatten und vor dem 1.1.2011 ans Netz gehen, sollen nicht nur weiter auf Äckern zulässig sein, sondern auch die alte Förderhöhe behalten.
Einmal-Degression Freiflächen auf wirtschaftlichen und militärischen Konversionsflächen
Auf Initiative der FDP wird die Absenkung auf Konversionsflächen wie Mülldeponien, alten Industrie- oder Gewerbeflächen oder Militärgeländen auf 11% abgemildert. Dadurch werden diese Flächen in größerem Umfang wirtschaftlich erschließbar.
Atmendes Fördermodell
Es wird ein atmendes Fördermodell eingeführt, das künftige Über- oder Unterförderungen vermeiden soll und die Förderung am Markterfolg der Solartechnik ausrichtet. Auf Initiative der FDP wird zudem die Degression 2011 geringer ausfallen als von Minister Röttgen geplant. Dazu wird im laufenden Jahr der Beobachtungszeitraum für die Kapazitätsermittlung des Vorjahres auf Juni 2010 bis September 2010 festgelegt (statt Oktober 2009 bis September 2010). Dadurch wird sichergestellt, dass nicht der Kapazitätsaufbau vor der Reform zu weiteren Kürzungen in 2011 führt. So soll eine Gefährdung der Arbeitsplätze in Solarunternehmen verhindert werden.
Die Vergütung des Eigenverbrauchs soll so gestaltet werden, dass für den Anlagenbetreiber ein finanzieller Anreiz im 8 Cent/KWh im Vergleich zur Netzeinspeisung besteht. Die Eigenverbrauch-Regelung wird mit einer Kapazitätsgrenze von 800 KW versehen und bis 31.12.2011 befristet. In der großen EEG-Novelle 2012 wird dann auf der Grundlage des Erfahrungsberichtes eine Anschlussregelung gefunden. Die Veränderungen gegenüber dem BMU-Entwurf erfolgten auf Initiative der FDP, um Missbrauchsmöglichkeiten durch gewerbliche Nutzer der Regelung zu vermindern.
Zulässige Flächen
Auf Druck der Union wird die Förderung auf Ackerflächen ausgeschlossen. Statt dessen werden Flächen, die am 1.1.2010 als Gewerbegebiet ausgewiesen waren, neu in die Förderung genommen. Als Übergangsregelung werden Freiflächen-Anlagen auf Ackerflächen gefördert, die am 1.1.2010 einen Bebauungsplan hatten und bis 31.12.2010 realisiert werden. Auf Initiative der FDP wurde als Ausgleich die Förderung für Konversionsflächen verbessert (geringere Degression). Zusätzlich soll auf einem Korridor rund um Autobahnen und Schienenwegen die Förderung von Freiflächenanlagen möglich sein. Denn Freiflächen-Anlagen sind für den Verbraucher kostengünstiger als Dachanlagen.
Bei den weiteren Beratungen im Bundestag werden wir Liberalen weiterhin darauf achten, dass Entscheidungen mit Augenmaß getroffen werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und zugleich den Erhalt des Solar-Standorts Deutschlands zu gewährleisten.
Wir halten es für erforderlich, die Regelungen zum Vertrauensschutz nochmals zu verbessern und den Ausschluss der Förderung auf Ackerflächen ebenso wie die Eigenverbrauchs-Regelung zu überprüfen.
Laufzeitverlängerung AKW
Von besonderer Brisanz ist ja derzeit die Debatte um die Laufzeitverlängerung der AKW. Laut Koalitionsvertrag soll die Ablösung der Kernenergie erst dann erfolgen, wenn die gesamte Energieversorgungsstruktur so auf EE ein- und umgestellt ist, dass Versorgungssicherheit und bezahlbare Preise verlässlich gewährleistet sind. Die Formulierung des Energiekonzepts sollte auf dieser Grundlage geschehen, ohne den Endpunkt für Kernenergie auf 2030 festzulegen.
Nicht durch denKoalitionsvertrag festgelegt ist allerdings der Weiterbetrieb aller 17 AKW über 2030 hinaus. Eine Abschaltung von sicherheitstechnisch auffällig gewordenen Kraftwerken wäre aus unserer Sicht energiewirtschaftlich durchaus verantwortbar.





